Leitbild / Ziele

Die Basis der Arbeit ist die uneingeschränkte Würde des Menschen ihn wertzuschätzen, gleich was er ist und tut.

Das Kind / der Jugendliche wird ressourcenorientiert begleitet.

Die Basis sind die Stärken und Fähigkeiten des Kindes / Jugendlichen und seine Möglichkeiten auf das eigene Leben Einfluss zu nehmen.

Mit Begleiten ist hier ein harmonisch ergänzendes „Mitgehen“ gemeint.

Diese Begleitung ist ressourcenorientiert und sieht vor allem den „fähigen, entwicklungswürdigen Menschen“ und nicht das Mängelwesen.

Dieses macht dem Kind / Jugendlichen Mut sich auszuprobieren, eigene Kräfte zu entwickeln und zu einer selbstbestimmten Lebensführung zu finden (Empowerment).

Jeder Mensch ist dabei in einem System (Familie, Freunde und besonders der Klassenverband) eingebunden, welches im Denken und in der Arbeit mit einbezogen wird, d.h. wir arbeiten systemisch!

Hintergründe

Pinokio entstand aus einer persönlichen Situation unseres Gründers.

Pinokio hat es sich zur Aufgabe gemacht Kinder mit Besonderheiten, von Menschen begleiten zu lassen, die sich berufen fühlen und evtl. selbst betroffen sind.

Begleitet werden Kinder mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen wie AD(H)S, Aspergerautismus und vielen anderen psychischen Beeinträchtigungen, an allen bekannten Schulformen.

Ebenso begleitet werden, geistig und/oder mehrfach beeinträchtigte Schüler / Schülerinnen in ihrem Klassenverband – sowohl an Regel- als auch an Förderschulen.

Dabei unterstützen wir nicht nur bei allen innerschulischen Abläufen, sondern übernehmen u. a. auch die pflegerische Versorgung.

Bild von Rosy / Bad Homburg / Germany auf Pixabay

Ziele

Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger und körperlicher Behinderung sollen eine geeignete und erreichbare Einrichtung (Schule) besuchen können.
Langfristiges Ziel soll die Unabhängigkeit und damit die Autonomie des Kindes / des Jugendlichen sein.

Zielgruppe

Das Hilfeangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderungen, wenn diese

zum Personenkreis des § 99, 112 SGB IX / § 35a SGB VIII gehören.

Antragsteller einer Schulbegleitung sind die Personensorgeberechtigten des Schülers.

Hilfeempfänger ist der Schüler.